Gemäß § 128a der Wiener Bauordnung (BO) sind Eigentümer verpflichtet, für ihre Gebäude ein Bauwerksbuch zu führen.
Ziel ist es, sicherheitsrelevante Bauteile (Tragwerk, Fassade, Dach, Geländer) systematisch zu überwachen,
um Gefährdungen für Leben und Gesundheit rechtzeitig zu erkennen.
Die kritischen Stichtage:
Neubauten (ab 2014): Erstellung zwingend vor der Fertigstellungsanzeige.
Bestand (errichtet vor 1919): Registrierung bis spätestens 31.12.2027.
Bestand (errichtet 1919–1945): Registrierung bis 31.12.2030.
Ein Versäumnis dieser Fristen ist kein Kavaliersdelikt:
Es drohen Verwaltungsstrafen von bis zu 50.000 EUR oder – bei Gefahr im Verzug – sogar bis zu 300.000 EUR.
Der Umfang: Was ist „Must“, was ist „State of the art“?
Ein Bauwerksbuch muss gesetzlich definierte Mindestinhalte aufweisen, kann aber modular erweitert werden,
um einen echten Mehrwert für die Hausverwaltung zu bieten.
Basisumfang:
Bauakt-Erhebung: Sammlung aller Baubewilligungen, Pläne und Fertigstellungsanzeigen (Konsensakt).
Erstprüfung: Fachkundige, zerstörungsfreie Begehung der Gebäudehülle und tragender Teile.
Prüfplan: Festlegung der Intervalle für wiederkehrende Prüfungen und Definition der Qualifikation künftiger Prüfer.
Mängelverzeichnis: Liste der Baugebrechen inklusive eines Maßnahmen- und Zeitplans zur Behebung.
Optionale Zusatzleistungen:
Digitales WGWR-Register (§ 128b), Wartungshistorie, OCR-Digitalisierung, Zustands-Priorisierung
Wir erstellen mit unseren Partnern Ihr Bauwerksbuch gesetzeskonform, praxisnah und effizient,
inklusive Erstbegehung, Dokumentation und behördlicher Registrierung.
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